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RL KStB - Teil B

Förderungen des Freistaates Sachsen im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßen- und Brückenbaus

Vorhaben: Mulde-Elbe-Radweg – Gemeinde Liebschützberg

 

Vorhabennummer: 2017-29

 

Im Rahmen der  Förderung des Freistaates Sachsen des kommunalen Straßen- und Brückenbaus Mulde-Elbe-Radweg in der Gemeinde Liebschützberg stellte die Gemeinde einen Antrag auf Förderung.

Der touristische Radweg soll dabei helfen, die Region zwischen Mulde und Elbe aufzuwerten. Er hat eine Gesamtlänge von 45 Kilometern und wird vorrangig auf stillgelegten Bahnstrecken, Forstwegen und kleinen Straßen entlang geführt.

Insgesamt wurde der Bau im Gemeindegebiet in drei Teilabschnitten realisiert. Der erste und zweite Abschnitt beginnend an der Gemarkungsgrenze Oschatz wurde im Juni 2018 fertig gestellt. Der dritte Bauabschnitt endet an der Gemarkungsgrenze zu Strehla. Die Fertigstellung erfolgte im Mai 2018.

Am 26.09.2017 erfolgte die Ausschreibung zum 3. Bauabschnitt. Submission war am 30.10.2017 um 10.00 Uhr. Nach Prüfung der Angebotsabgabe  erfolgte die Auswertung durch das Planungsbüro Renner Infraplan GmbH aus Nossen. In der Gemeinderatssitzung am 05.12.2017 wurde über die Vergabe beraten und beschlossen. Es haben sich 5 Firmen an der Ausschreibung beteiligt. Das wirtschaftlichste  Angebot erhielt den Zuschlag. Die Bauausführung erfolgte nach den Bauplänen.

Am 24.11.2017 erfolgte die Ausschreibung zum 1. und 2. Bauabschnitt. Submission war am 10.01.2018 um 10.00 Uhr. Nach Prüfung der Angebotsabgabe  erfolgte die Auswertung durch das Planungsbüro Renner Infraplan GmbH aus Nossen. In der Gemeinderatssitzung am 13.02.2018 wurde über die Vergabe beraten und beschlossen. Es haben sich 11 Firmen an der Ausschreibung beteiligt. Das wirtschaftlichste Angebot erhielt den Zuschlag. Die Bauausführung erfolgte nach den Bauplänen.

Die Gesamtkosten liegen im Budget der bewilligten zuwendungsfähigen Kosten.

 

Gefördert wird das Vorhaben durch den Freistaat Sachsen im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßen- und Brückenbaus (RL KStB / Teil A) mit 90 %.

Diese Baumaßnahme wurde mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.

 

Freistaat Sachsen

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