Bauwesen
Bebauungsplan „Wohngebiet Borna Nord“
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
„Wohngebiet Borna Nord“ i. d. F. vom 19.06.2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Borna-Nord“ i. d. F. vom 19.06.2020 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Unterlagen und Anlagen
Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und Hinweise (Teil C), sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:
- Darlegung der Umweltbelange
- Artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung
- Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten vom 28.08.2013, aktualisiert durch Beschluss der 139. LAI-Sitzung vom 24.03.2020
Hintergrund
Die Gemeinde Liebschützberg plant im Ortsteil Borna mittels eines Bebauungsplanes ein Wohngebiet für die Realisierung von Einzel- und Doppelhäusern zu entwickeln.
Ziel ist die Schaffung von 2 Bauplätzen an der Straße „Siedlung des 15. Oktober“. Die Realisierung von Wohnbauland an entsprechender Stelle setzt die Schaffung von Baurecht durch das Planinstrument eines Bebauungsplanes voraus.
Plangebiet
Das im Ortsteil Borna der Gemeinde Liebschützberg gelegene Plangebiet hat eine Gebietsgröße von ca. 3.600 m². Es umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 281/2 und 285/1 der Gemarkung Borna. Weitere in Teilen betroffene Flurstücke: 283 und 301/1 der Gemarkung Borna.
Die Fläche des beplanten Bereiches wird wie folgt begrenzt:
- im Norden unmittelbar durch eine Verkehrsfläche und daran angrenzend landwirtschaftliche Nutzfläche
- im Osten durch landwirtschaftliche Nutzfläche
- im Süden durch landwirtschaftliche Nutzfläche
- im Westen durch den Siedlungsbereich der Straße „Siedlung des 15. Oktober“
Einordnung zur Lage im Gemeindegebiet finden Sie im unten aufgeführten Link welcher dort als Lageplan dargestellt ist.
https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/5/8/9/2/7/1/fruehzeitige_bekanntmachung_1.png
Verfahrenshinweise
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt (Einbeziehung von Außenbereichsflächen). § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Auslageort
Die Auslegung erfolgt vom 14.10.2020 bis einschließlich 16.11.2020 im Sitz der Gemeindeverwaltung:
Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg OT Borna zu folgenden Dienstzeiten:
Mo. 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Di. 9:00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mi. Termine nach Vereinbarung
Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde unter:
zugänglich gemacht. Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung/aktuelle-themen?format=Bauleitplan
einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, zu denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.
https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/5/9/7/6/4/8/2020-07-07_entwurf_begruendung.pdf
https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/5/9/7/6/4/8/a2_aba_borna_nord_100620.pdf
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Rückbau Wohnhaus im OT Ganzig
Die Gemeinde Liebschützberg beabsichtigt den Rückbau eines Wohnhauses im OT Ganzig Oschatzer Weg 15 durchzuführen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind der Komplettabbruch und Entsorgung Wohnhaus mit Anbau. Das Wohnhaus ist ca. 13 m x 7 m x 6m (9 m First) hat ein Satteldach Holz mit Ziegeldeckung und ist Mischmauerwerk.
Entrümpelung mit Entsorgung incl. aller Entsorgungskosten
Verkehrssicherung, Fahrbahnschutz
Herrichten Gelände als Gesamtleistung
Bei Interesse an der Ausführung dieser Leistung werden Sie hiermit aufgefordert die Unterlagen für die Ausschreibung bis zum 17.08.2020 bei der Gemeinde Liebschützberg, Verwaltungssitz Borna, Straße der Jugend 5 schriftlich bzw. per E-Mail an abzufordern.
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Information an die Einwohner der Gemeinde Liebschützberg
Der Ausbau des Glasfasernetzes ist in der Endphase. Es sind noch einige kleine Mängel zu beseitigen. Ansonsten sind die größeren Baumaßnahmen im gesamten Gemeindegebiet beendet.
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Vergaben
Informationen zu beschränkten Ausschreibungen und Bauleistungsvergaben
Ausschreibung nach VOB/A
Die Gemeinde Liebschützberg informiert ab sofort an dieser Stelle gemäß § 19 Abs. 5 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen/Allgemeine Bestimmungen (VOB/A) 2009 über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer sowie nach Zuschlagserteilung entsprechend § 20 Absatz 3 VOB/A, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt. Dies betrifft folgende Maßnahmen:
Zudem finden Sie unsere aktuellen Ausschreibungen auch auf eVergabe.de
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vergebene Aufträge
Bekanntgabe gemäß § 20 (3) VOB/A
vergebende Aufträge |
Vergabenummer |
Auftragnehmer |
Planungsleistung energetische Sanierung der Heizungsanlage Grundschule Liebschützberg |
VG 03/13/19 |
Eckert H. Ingenieurbüro Breite Straße 47 04758 Oschatz |
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Achtung ! Neu, Neu, Neu
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 ist am 13. Mai 2017 in Kraft getreten.
Gemäß § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.