Einwohnermeldeamt, Steuern, Gewerbe
| Sprechzeiten: | Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten (§ 42 Abs. 3 BMG und § 50 Abs. 5 BMG)
Die Meldebehörde darf in besonderen Fällen (vor Wahlen, bei Alters- Ehejubiläen, an Adressbuchverlage und Religionsgesellschaften) Auskünfte aus dem Melderegister (§ 44 Abs. 1 Satz 1 BMG) erteilen. Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Liebschützberg zu widersprechen. Folgende Widersprüche sind möglich: - gegen die Weitergabe der Daten an öffentl.-rechtliche Religionsgesellschaften, der mein - gegen die Übermittlung meiner Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere - gegen die Übermittlung meiner Daten an Presse, Rundfunk und Mandatsträger zum Zwecke - gegen die Veröffentlichung meiner Daten in Adressbüchern (§ 50 Abs. 3 BMG)
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Angebotene Dienstleistungen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Feuerwerk)
- Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Brauchtumfeuers/Lagerfeuers
- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
- Anzeige vorrübergehende Gaststättengewerbe
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines Minderjährigen Kindes gemäß § 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Wohnsitzanmeldung
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Zustimmungserklärung eines Sorgeberechtigten
Mitarbeiter
Frau Gasde
(03435) 671425



