Hecken und Sträucher müssen auf dem Grundstück bleiben
Hecken, Sträucher und Bäume von privaten Grundstücken ragen teilweise in den öffentlichen Verkehrsraum hinein und beeinträchtigen dadurch die Verkehrssicherheit. Insbesondere an Straßenkreuzungen und -einmündungen kann die Sicht für Autofahrer eingeschränkt werden. Auch überhängende Äste und Zweige können für Fußgänger und Radfahrer zu Behinderungen oder Verletzungsgefahren führen.
Darüber hinaus dürfen Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen nicht durch Bewuchs verdeckt werden. Eingeschränkte Sichtverhältnisse und verdeckte Verkehrszeichen stellen vermeidbare Gefahrenstellen für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Grundstückseigentümer werden daher gebeten, ihre Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zu kontrollieren und erforderliche Rückschnitte vorzunehmen. Pflanzen, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, sind entsprechend zurückzuschneiden. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass Gehwege und Fahrbahnen ausreichend freigehalten sowie Sichtbereiche an Kreuzungen und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden.
Ein regelmäßiger Rückschnitt trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und mögliche Schäden oder daraus entstehende Schadenersatzforderungen zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Rücksichtnahme.



