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Haushaltsbefragung – Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2020

Liebschützberg, den 13.02.2020

Medieninformation

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

 

Haushaltsbefragung – Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2020

 

Jährlich werden im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts, usw. befragt werden. Das Mikrozensus-Fragenprogramm 2020 enthält zudem noch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragung zur Arbeitsmarktbeteiligung sowie seit 2020 auch Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen.

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden bis zu viermal in die Befragung einbezogen. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das

Statistische Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das

Gebäuderegister des Zensus 2011.

 

Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des

Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt

werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden

ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

 

Auskunft erteilt: Stefan Meller, Tel.: 03578 - 33-2110

mikrozensus2020@statistik.sachsen.de

 
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