<div class="align-center row"> <h1 class="article-headline headline id-headline">Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform </h1> </div> <div class="article-teaser-container"> <div class="align-center row teaser-text-outer"> <div class="columns large-8 medium-12 small-12 teaser-text-inner"> <p class="article-teaser-text id-text tiny_p"><span style="font-size:14px">In einem gemeinsamen <a href="https://www.dstgb.de/themen/finanzen/steuern/video-zur-umsetzung-der-grundsteuerreform/">Video</a> haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen. Die Erklärungspflichtigen sind demnach dazu aufgerufen, in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Erklärung elektronisch bei dem Finanzamt einzureichen.</span></p> <p class="paragraph tiny_p"><span style="font-size:14px">Die Grundsteuer ist eine zentrale Säule der Kommunalfinanzierung. Mit ihrem stabilen Aufkommen von rund 15 Mrd. Euro war sie gerade in den vergangenen Jahren der <span class="c_c_a_glossary_item c_c_a_glossary_terms-term"><span class="c_c_a_glossary_terms-term-button">Corona</span></span>-Pandemie in wichtiger Stabilitätsanker für die kommunalen Haushalte. Mit ihr werden unter anderem Schulen, Kindergärten, Büchereien sowie die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur finanziert.</span></p> <p class="paragraph tiny_p"><span style="font-size:14px">Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage Grundbesteuerung für verfassungswidrig erklärt, da die der Besteuerung zugrundeliegenden Einheitswerte auf schon lang zurückliegende Wertfeststellungen fußen. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen mit der Möglichkeit mittels Landesgesetz vom Bundesgesetz abzuweichen.</span></p> <p class="paragraph tiny_p"><span style="font-size:14px">Auch wenn die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer erst ab dem 01.01.2025 zu zahlen ist, bedarf es einer rechtzeitigen Abgabe der Erklärung bis zum 31.10.2022 in elektronischer Form. Aufgrund der grundlegenden Reform brauchen die Finanzverwaltungen ausreichend Vorlauf, um die Werte der Grundstücke feststellen zu können. Erst im Anschluss können die Städte und Gemeinden die neue Grundsteuer erheben.</span></p> <p class="paragraph tiny_p"><span style="font-size:14px">Um einen umfassenden Überblick über die Bedeutung der Grundsteuer und die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Abgabe zu erhalten, haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag ein gemeinsames Video produziert, das sich an alle Erklärungspflichtigen richtet.</span></p> <p class="paragraph tiny_p"> </p> <h3 class="h2 paragraph"> </h3> </div> </div> </div>