Grundsteuer

Liebschützberg, den 21.04.2022

Was ist die Grundsteuer?  Warum wird sie reformiert? Wer ist von der Grundsteuerreform eigentlich betroffen? Und was kommt auf Sie zu? Hier informiert die sächsische Steuerverwaltung zu allen wichtigen Fragen rund um das Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform«

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) kann ab dem 1. Juli 2022 abgegeben werden. Maßgeblicher Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022. Fristende für die Erklärungsabgabe ist am 31. Oktober 2022. Sie werden rechtzeitig vor Beginn der Erklärungsabgabe ein Schreiben von Ihrem Finanzamt erhalten, in dem wichtige Informationen enthalten und Termine genannt sind.

Zur Anzeigepflicht bei Veränderungen am Grundstück oder Gebäude oder der Nutzung und bei steuerbefreitem Grundbesitz: siehe Anzeigepflichten