Tierbestandsmeldung 2019

Liebschützberg

Sehr geehrte Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
- für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für      die Tierkörperbeseitigung
- für die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse.
Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember 2018 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2019 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalter, welche ihre E-Mail Adresse bei der Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.