Öffentliche Bekanntmachung im Zusammenhang mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011

Liebschützberg

Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen die Datenübermittlung

 

 

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31.03. Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift zu Personen (deutsche Staatsangehörige), die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58c Abs. 1 Soldatengesetz).

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 BMG widersprochen haben. Betroffene(r) ist jede/jeder Deutsche, der in dem auf die Datenübermittlung folgenden Kalenderjahr das 18. Lebensjahr vollendet.

Der Widerspruch ist schriftlich an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Liebschützberg 04758 Liebschützberg OT Borna, Str. der Jugend 5 zu richten.