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Ortsübliche Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung des Beteiligungsberichtes der Gemeinde Liebschützberg für das Berichtsjahr 2023

Liebschützberg, den 06. 01. 2025

 

Auf Grundlage des § 99 der Sächsischen Gemeindeordnung ist jährlich ein Bericht über die Eigenbetriebe, die Zweckverbände und die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Kommune unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 den Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2023 zur Kenntnis genommen.

 

Nach § 99 (4) der Sächsischen Gemeindeordnung i.V.m. § 2 (1) der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Liebschützberg steht der Beteiligungsbericht 2023 zur öffentlichen Einsichtnahme während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung in der Kämmerei dauerhaft zur Verfügung.

 

Den Bericht können Sie ebenfalls dem nachfolgenden Link entnehmen.