Amtliche Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst - siebter Aufruf für die forstliche Förderung in Sachsen

Liebschützberg

Nach den Sturmschäden durch „Herwart“ und „Friederike“ können ab sofort Förderanträge nach Teil 1 der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft, hier speziell für Maßnahmen zur Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen gestellt werden. Der Antragsstichtag ist der 31.12.2018.

 

Konkret sind folgende Vorhaben förderfähig:

  1. Wegeneubau, Wegeausbau oder grundhafte Instandsetzung schwerlastfähiger Holzabfuhrwege
  2. Bau von Brücken und Durchlässen und sonstiger Nebenanlagen
  3. Bau von Holzlagerplätzen und –konservierungsanlagen
     

Die Begünstigten erhalten einen Zuschuss bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, abhängig von der Eigentumsart und Betriebsgröße. Die Antragsunterlagen stehen über das Förderportal des Freistaates Sachsen zur Verfügung (http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm).

Es sollen bevorzugt Anträge für Vorhaben gestellt werden, deren Ausführung in den Jahren 2019 und 2020 geplant ist. Sie sind spätestens bis zu dem genannten Stichtag bei Sachsenforst (Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen) einzureichen. Der Antragsteller kann sofort nach Eingang des Antrags bei der Oberen Forstbehörde mit der Maßnahme beginnen – allerdings auf eigenes Risiko. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bis zum 31.10.2018 ist es weiterhin möglich Anträge für folgende Projekte einzureichen:

  1. Neuanlage von Wald auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen
  2. Vorhaben zum Waldumbau mit dem Ziel standortgerechter und stabiler Waldbestände
  3. Maßnahmen der Verjüngung natürlicher Waldgesellschaften in Schutzgebieten
  4. Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (Waldpflegeverträge und Zusammenfassung des Holzangebotes)

 

Damit können private und kommunale Waldbesitzer auf umfassende finanzielle Unterstützung zugreifen, die auch der Bewältigung der vergangenen Sturmschadereignisse dient. Um sturmwurf- und borkenkäferbedingte Kahlflächen aufforsten zu können, ist das Mulchen ein empfehlenswertes und neuerdings auch förderfähiges Verfahren zur Flächenvorbereitung.

Anerkannte Förderflächen, die bereits mit Jungpflanzen aufgeforstet sind, zeigen durch die langanhaltende Dürre oft hohe Schäden. Diese können als Fälle außergewöhnlicher Umstände anerkannt werden, wenn die Pflanzen großflächig (mehr als 50 Prozent der Fläche) oder auf einer zusammenhängenden Fläche von mindestens einem Hektar ausgefallen sind. Betroffene Waldbesitzer sollen dies der Bewilligungsbehörde innerhalb von 15 Arbeitstagen, nach dem Zeitpunkt ab dem sie dazu in der Lage sind, anzeigen.

Erste Ansprechpartner für alle Fragen der Waldbewirtschaftung und zur forstlichen Förderung sind die örtlich zuständigen Revierförster im Privat- und Körperschaftswald des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Leipzig wie auch die Sachbearbeiterin Forstförderung im Forstbezirk Leipzig. Die Kontaktadressen erhalten Sie unter www.sachsenforst.de/foerstersuche oder im Forstbezirk Leipzig, telefonisch unter 0341/860800 bzw. per Mail unter poststelle.sbs-leipzig@smul.sachsen.de

Vor Einreichen des Förderantrags ist eine Beratung zur geplanten Maßnahme mit dem jeweiligen Revierförster unbedingt zu empfehlen. Informationen zur Forstförderung und zu den übrigen Angeboten von Sachsenforst für Waldbesitzer finden Sie auch unter www.sachsenforst.de.

Weiterführende Fragen zum Förderverfahren können auch an die Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Staatsbetrieb Sachsenforst, Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen, Paul-Neck-Str. 127 in 02625 Bautzen

(Tel.: 03591 216 0, e-mail: poststelle.sbs-glbautzen@smul.sachsen.de).

 

gez. Andreas Padberg

Leiter des Forstbezirkes Leipzig