Errichtung von temporären Wildabwehrzäunung

Liebschützberg, den 01.09.2023

Errichtung von temporären Wildabwehrzäunungen zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

 

Das Landratsamt Nordsachsen informiert Sie im Auftrag des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über de Errichtung von temporären Wildabwehrzäunungen zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

 

Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Behörde mit Allgemeinverfügung vom 03. November 2022 u. a. auch Teile des Landkreises Nordsachsen zur Speerzone I erklärt und in diesem Zusammenhang u. a. angeordnet, dass die Errichtung von Wildabwehrzäunung zu dulden ist.

 

Die Arbeiten zur Errichtung der Wildabwehrzäunungen werden voraussichtlich ab September 2023 durchgeführt. Danach werden regelmäßig Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Dazu werden die Grundstücke durch Beauftragte des Landkreises Nordsachsen betreten bzw. befahren.

 

Die Streckenführung der Zäunung ist im Geoportal des Landkreises Nordsachsen einsehbar.

 

Im Freistaat Sachsen wurde am 31.10.2020 der erste Ausbruch der ASP bei Wildschweinen amtlich festgestellt. Seither wurden unverzüglich tierseuchenrechtliche Maßnahmen angeordnet und umgesetzt, welche zum Ziel haben, eine Weiterverbreitung der Infektion im Freistaat Sachsen, in Deutschland und in der EU zu unterbinden und die Hausschweinpopulation vor Infektionen und damit verbundenen existenzdrohenden Folgen in allen zugehörigen Wirtschaftsbereichen zu schützen und zu bewahren.

Die Errichtung von Wildabwehrzäunungen ist eine von mehreren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen, um eine Abwanderung oder Versprengung von invizierten Schwarzwildrotten zu verhindern.