Ausbau S 31

Liebschützberg

Der Bürgermeister Herr Schmidt und der Leiter der Niederlassung Leipzig des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV), Herr Heier, haben am 22. August 2018 die Planfeststellungsunterlage der Gemeinschaftsmaßnahme „S 31, Ausbau in Borna/Schönnewitz“ in Leipzig der Landesdirektion Sachsen (LDS) zur Durchführung des Baurechtsverfahrens übergeben. Die nächsten Schritte im Planfeststellungsverfahren wurden gemeinsam erörtert : nach der jetzt anstehenden Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die LDS werden nach ggf. erforderlicher Anpassung die Mehrfertigungen durch das LASuV hergestellt. Mit diesen wird dann voraussichtlich im Frühjahr 2019 die öffentliche Auslegung und parallel die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch die LDS durchgeführt. Damit haben alle Betroffenen innerhalb der einmonatigen Auslegungsfrist die Möglichkeit, die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung oder im Internet einzusehen. Anschließend gibt es eine einmonatige Einwendungsfrist, in der Betroffene ihre Hinweise oder Bedenken schriftlich äußern können. Aufgabe des LASuV wird es ab Sommer 2019 sein, die Einwendungen zu bewerten und danach entsprechend zu erwidern. Nach der Auslegungsphase ist der nächste förmliche Verfahrensschritt die Erörterung im Rahmen eines Termins in der Gemeinde, bei dem Einwender und Vorhabenträger Lösungsmöglichkeiten besprechen. Dies ist dann eine wichtige Grundlage für den später durch die LDS zu erlassenden Planfeststellungsbeschluss, der nach entsprechender Bekanntmachung – soweit keine Klagen eingereicht werden – Bestandskraft erlangt. Aufgrund der gesetzlichen Fristen und des Aufgabenumfangs wird die Verfahrensdauer insgesamt mind. 2 Jahre betragen.

Die Niederlassung Leipzig verfolgt das mit hoher Dringlichkeit in der „Ausbau- und Erhaltungsstrategie des Freistaates Sachsen“ eingeordnete Vorhaben vordringlich weiter. Vor diesem Hintergrund werden dann auch die nach dem Planfeststellungsbeschluss bis zu einem Baubeginn durch das LASuV abzuarbeitenden Aufgaben - Vergabe und Erarbeitung der Ausführungsplanung sowie der Vergabeunterlagen, Durchführung des Grunderwerbs und die Ausschreibung der Fach- und Teillose für die Bauleistungen – zügig vorangebracht.

 

Bild zur Meldung: Ausbau S 31