Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten

Liebschützberg

Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten (§ 50 Abs. 5 BMG)

 

Wir möchten nochmals auf das Widerspruchsrecht der Bürger gegen die Übermittlung von Daten durch die Meldebehörde hinweisen.

Folgende Widersprüche sind möglich:

- gegen die Weitergabe der Daten an öffentl.-rechtliche
   Religionsgesellschaften
, der mein Ehepartner, mein Kind 
   oder meine Eltern (bei Minder jährigen) angehören, während
   ich diesen nicht angehöre. (§42 Abs. 3 BMG)

- gegen die Übermittlung meiner Meldedaten an Parteien,
   Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im  
   Zusammenhang mit Wahlen bzw. der Nutzung der Daten
   für die Versendung von Wahlwerbung. (§ 50 Abs. 1 BMG)

- gegen die Übermittlung meiner Daten an Presse, Rundfunk 
  und Mandatsträger zum Zwecke der Veröffentlichung von
  Alters- und Ehejubilaren. (§ 50 Abs. 2 BMG)

- gegen die Veröffentlichung meiner Daten in Adressbüchern

   (§ 50 Abs. 3 BMG)


Den entsprechenden Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Gemeinde oder auf unserer Homepage in der Rubrik Verwaltung/Formulare/Meldewesen.