Amtliche Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst

Liebschützberg

Amtliche Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst -
vierter Aufruf für die forstliche Förderung in Sachsen.

Ab sofort können wieder Förderanträge nach Teil 1 der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft gestellt werden. Der Antragsstichtag für Vorhaben zum Waldumbau zu standortgerechten und stabilen Waldbeständen sowie für Maßnahmen der Verjüngung
natürlicher Waldgesellschaften in Schutzgebieten ist der 31.10.2017.
(Die vollständige Bekanntmachung lesen sie bitte unter Verwaltung/Bekanntmachungen.)