Einhaltung Ruhezeiten

Liebschützberg

Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Bürger auf die Einhaltung der Ruhezeiten hinweisen. Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Liebschützberg dürfen Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer Stören, insbesondere Rasenmähen, Holzsägen usw., wochentags in der Zeit von 12:00-14:00 Uhr und 20:00-7:00 Uhr nicht ausgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen gilt das Verbot ganztägig.